Was ist beim Klettern & Bouldern mit Kindern unter 14 Jahren zu beachten?
Kinder unter 14 Jahre unterliegen der permanenten Aufsichtspflicht durch eine erziehungsberechtigte Person. Beim Bouldern sind die Kinder ständig auf der Matte und nicht von weitem beim Kaffeetrinken zu beaufsichtigen. Beim Klettern muss die Aufsichtsperson Kletterkenntnisse haben, d.h. mindestens die Inhalte des Anfängerkurses beherrschen.